Entschuldigungsregularien
Kann Ihr Sohn / Ihre Tochter nicht am Unterricht teilnehmen, müssen Sie die Schule vor Schulbeginn telefonisch (0761/2017604), per Mail (unten auf jeder Homepageseite: Krankmeldung online oder sekretariat.etrsvn@freiburger-schulen.bwl.de oder per Fax (0761/2017488) benachrichtigen.
Eine schriftliche Entschuldigung ist innerhalb von drei Tagen nach der Fehlzeit beim Klassenlehrer vorzuweisen.
Zudem muss Ihr Kind damit rechnen, versäumte Leistungsnachweise (Klassenarbeiten, Tests, Referate, Präsentationen, Heftabgaben) bereits am ersten Tag des Schulbesuchs nachzuholen.
Bitte sorgen Sie deshalb dafür, dass sich Ihr Kind während der Abwesenheit über den verpassten Unterrichtsstoff bei dem ihm direkt zugeordneten Mitschüler informiert.
Liegt nach drei Tagen keine schriftliche Entschuldigung vor, müssen die versäumten Leistungsnachweise gemäß § 8 Abs. 5 Notenbildungsverordnung mit der Note ungenügend (6) bewertet werden.
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